Kosten für Psychotherapie
Erstgespräch / eine Einheit 50 Minuten / € 110
Einzeltherapie / eine Einheit 50 Minuten / € 110
Paartherapie / eine Einheit 90 Minuten / € 220
Familien- bzw. Gruppentherapie / eine Einheit 90 Minuten / € 220
Der Umsatz für Psychotherapie ist gemäß §6 Abs.1 Z19 von der Umsatzsteuer befreit (Umsatzsteuergesetz 1999 https://www.ris.bka.gv.at).
Kosten für Supervision
Einzelsupervision / eine Einheit 50 Minuten / € 132 (inklusive 20 % Mwst.)
KOSTEN FÜR SOZIALPÄDAGOGISCHE BERATUNG
Einzelberatung / eine Einheit 50 Minuten/ € 132 (inklusive 20 % Mwst.)
Gruppenberatung / eine Einheit 90 Minuten / € 264 (inklusive 20% Mwst.)
Weitere Infos
Das Honorar ist unmittelbar nach jeder Einheit mit Überweisung zu begleichen.
Kostenzuschuss
Die verschiedenen Gesundheitskassen unterstützen eine Psychotherapie mit unterschiedlich hohen Zuschüssen, ein Teil der Behandlungskosten kann also übernommen werden. Die Höhe dieser Beträge sind (Information von ÖBVP Stand Jänner 2024):
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): € 33,70
Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): € 45,00
Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA): € 36,00
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB): € 46,60
Ärztliche Bestätigung
Vor Beginn der psychotherapeutischen Behandlung, jedoch spätestens vor der zweiten Therapieeinheit, müssen Sie eine Bestätigung einer Ärztin / eines Arztes (Allgemeinmediziner*in, Psychiater*in) an ihre Gesundheitskasse übermitteln. Dies ist eine Voraussetzung um eine Teilrefundierung der ersten 10 Therapieeinheiten als Zuschuss zu bekommen. Mit dieser Bestätigung erklärt die Ärztin / der Arzt, dass abgeklärt wurde, ob eine körperliche Erkrankung vorliegt, die ihre psychischen Probleme (mit-)bedingen. Sollte dies der Fall sein, muss die Ärztin / der Arzt medizinische Hilfe leisten (zum Beispiel Medikamente verschreiben). Ob für ihren Zustand eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und zielführend ist wird in den ersten Gesprächen bei mir als Psychotherapeut erarbeitet.
Kostenrefundierung der ersten 10 Stunden sind bewilligungsfrei
Das Honorar für die psychotherapeutische Behandlung ist nach Erhalt der Honorarnote zu begleichen. Danach können Sie die bezahlten Honorarnoten bei Ihrer Gesundheitskasse einreichen.
Benötigte Unterlagen
- Ärztliche Bestätigung
- Bezahlte Honorarnote (Original oder Duplikat)
- Zahlungsnachweis
- Unterschriebenen Antrag auf Kostenerstattung
Bewilligung und Kostenzuschuss von mehr als 10 Psychotherapieeinheiten
Um eine Teilrefundierung der Psychotherapie ab der zehnten Stunde (oder bei Verlängerung der Psychotherapie) zu bekommen, muss ein „Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme von psychotherapeutischer Behandlung“ (Titel des Formulars bei der ÖGK) bei ihrer Gesundheitskasse gestellt werden. In einer Therapieeinheit würde ich mit Ihnen den Inhalt des Formulars gemeinsam besprechen und ausfüllen. In diesem Antrag wird die zu behandelnde psychische Störung beschrieben und bewertet. Natürlich wird hierbei die Verschwiegenheitspflicht berücksichtigt, also keine Geheimnisse weitergegeben. Da dieser Antrag vor der elften Therapieeinheit bei Ihrer Gesundheitskasse eingelangt sein muss würde ich diesen mit Ihnen in der vierten oder fünften Therapieeinheit ausfüllen. Somit haben Sie genügend Zeit, um Ihren Antrag bei Ihrer Gesundheitskasse einzureichen.
Benötigte Unterlagen
- Ärztliche Bestätigung
- Bezahlte Honorarnote (Original oder Duplikat)
- Zahlungsnachweis
- Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme von psychotherapeutischer Behandlung
Sonstiges
Wenn Sie möchten haben Sie auch die Möglichkeit die Psychotherapie privat in Anspruch zu nehmen. Hierbei würde die Verpflichtung eine Diagnose an Ihre Gesundheitskasse zu übermitteln sowie der organisatorische Aufwand (Antragstellungen auf Kostenrefundierung) wegfallen.